Teilnahmebedingungen – Tierisch Wild Fotowettbewerb
- Träger des Projektes Tierisch Wild ist der Zweckverband Nationalparkgemeinden in Neuschönau; die Durchführung des „Tierisch Wild Fotowettbewerbs“ obliegt dem Zweckverband Nationalparkgemeinden, Neuschönau.
- Der Wettbewerb steht allen Personen aus der ganzen Welt offen. Teilnahmeberechtigt sind Fotos, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Tiere in freier Natur befassen, also z. B. der Darstellung von Tieren in deren natürlichem Lebensraum.
- Das Teilnahmefoto ist bis spätestens zum Anmeldeschluss (31.12.2010), in digitaler Form, einzureichen.
- Die Einreicher erteilen mit der Anmeldung die Erlaubnis zur angemessenen Verwendung oder Vervielfältigung der Fotos, auch für die Zwecke der Wettbewerbspromotion/Marketing, auch im Internet.
- Die Einreicher geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung zur Aufnahme ihrer Fotos zur Ansicht in die Fotobibliothek. Die Datei verbleibt im Bestand der Fotobibliothek.
- Im „Tierisch Wild Fotowettbewerb“ werden Preise verliehen, die von einer Fach-Jury vergeben werden. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
- Projektmitarbeiter des Projektes Tierisch Wild ernennen die Mitglieder der Fach-Jury.
- Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft der Zweckverband Nationalparkgemeinden die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freyung.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:
Zweckverband Nationalparkgemeinden
Kaiserstraße 13
D-94556 Neuschönau
Tel + 49 – 85 58-91 0 21
Fax + 49 – 85 58-91 0 23
info@nationalparkregion.de
Der Zweckverband Nationalparkgemeinden behält sich das Recht der Entscheidung in allen nicht ausdrücklich in diesem Dokument geregelten Fällen vor.
Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen
Jeder Teilnehmer darf mit bis zu 5 Bildern am Wettbewerb teilnehmen
Die Bilddatei darf eine Dateigröße von 2 MB nicht überschreiten
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt und dass das Foto frei von Rechten Dritter ist. Der/die Teilnehmerin wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
(4) Die Einreicher erteilen mit der Anmeldung die Erlaubnis zur angemessenen, honorarfreien Verwendung oder Vervielfältigung der Fotos, auch für die Zwecke der Wettbewerbspromotion/Marketing, auch im Internet.